Egoshooting GmbH hat ein technisch hochstehendes mobiles Selbstportraitstudio (nachfolgend “die Anlage”) entwickelt. Die Anlage liefert Bilder in Profiqualität. Egoshooting ist eine eingetragene Marke. Egoshooting GmbH stellt die Anlage zu folgenden Bedingungen zur Verfügung:
  1. Egoshooting GmbH überlässt dem Mieter die Anlage für die vereinbarte Mietdauer zum vereinbarten Mietzins.
  2. Der vereinbarte Mietzins ist zahlbar bis spätestens 14 Tage ab Rechnungstellung.
  3. Die Anlage wird beim Mieter von Mitarbeitern der Egoshooting GmbH installiert und ist ab Beginn der Mietdauer betriebsbereit. Der Mieter sorgt dafür, dass ein geeigneter, genügend von Witterung geschützter Ort zur Verfügung steht, an dem die Anlage aufgestellt wird. Er informiert Egoshooting GmbH rechtzeitig vor dem vereinbarten Übergabetermin, wo die Anlage installiert werden soll und stellt den rechtzeitigen Zugang für die Mitarbeiter der Egoshooting GmbH sicher. Die Bereitstellung eines ausreichend dimensionierten Stromanschlusses ist ebenfalls Sache des Mieters. Sind diese Voraussetzungen zum vereinbarten Übergabetermin nicht erfüllt, behält sich Egoshooting GmbH vor, die Installation der Anlage zu verweigern. Der Mieter hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Schadenersatz.
  4. Sofern der Mieter gegenüber dem Mitarbeiter der Egoshooting GmbH nicht unmittelbar nach Übernahme Mängel an der Anlage mitteilt, wird vermutet, dass diese während der Mietdauer entstanden sind.
  5. Im vereinbarten Mietzins inbegriffen sind:
    - die Überlassung der Anlage zum Gebrauch während der vereinbarten Mietdauer,
    - Versicherung - Anlieferung, Installation, Deinstallation und Abholung der Anlage vor bzw. nach der vereinbarten Mietdauer,
    - Troubleshooting durch einen Mitarbeiter der Egoshooting GmbH während der vereinbarten Mietdauer,
    - Publikation der Aufnahmen auf der Website egoshooting.com spätestens ab dem nachfolgenden Werktag und während mindestens 2 Monaten.
    - Lieferung der Rohdaten auf USB-Stick innert Wochenfrist
  6. Egoshooting GmbH haftet für den funktionstüchtigen und betriebssicheren Zustand der Anlage zum Zeitpunkt der Übergabe. Egoshooting GmbH hat das Recht, im Falle eines Defekts an der Anlage, welcher bis zum vereinbarten Zeitpunkt der Übergabe nicht behoben werden kann, bis spätestens 12 Stunden vor der vereinbarten Übergabe ohne weitere Folgen von diesem Vertrag zurück zu treten. Egoshooting GmbH haftet nicht für Schäden, welche dem Mieter daraus entstehen.
  7. Der Mieter sorgt dafür, dass die Anlage sorgfältig gebraucht wird und dass den Instruktionen des Mitarbeiters der Egoshooting GmbH Folge geleistet wird. Der Mieter ist verantwortlich dafür, dass Dritte die Anlage nicht in anderer Weise benutzen, als es dem Mieter gestattet ist. Manipulationen an der Anlage (Öffnen, Verschieben, Verändern der Einstellungen etc.) dürfen ausschliesslich von Mitarbeitern der Egoshooting GmbH vorgenommen werden. Bei Nichtbeachtung dieser Klausel behält sich die Egoshooting GmbH die sofortige Deinstallation vor.
  8. Für einwandfreies Funktionieren der Installation während der vereinbarten Mietdauer sorgt der Mitarbeiter der Egoshooting GmbH. Er steht jeweils in- nerhalb spätestens 15 Minuten nach Benachrichtigung durch den Mieter vor Ort zur Verfügung. Für die Betriebsausfälle bis zur Behebung von Mängeln, welche während der Mietdauer auftreten, übernimmt Egoshooting GmbH keine Haftung.
  9. Der Mieter haftet für alle Schäden an der Anlage, welche durch unsachgemässen oder vertragswidrigen Gebrauch derselben entstanden sind. Die Anla- ge ist während der vereinbarten Mietdauer gegen Schäden versichert. Ein allfälliger Selbstbehalt und sämtliche von der Versicherung nicht gedeckten Schäden gehen zu Lasten des Mieters.
  10. Egoshooting GmbH ist gegen Haftpflichtansprüche Dritter versichert. Wird ein Haftpflichtschaden infolge von Absicht oder grober Fahrlässigkeit des Mieters nicht oder nicht vollumfänglich gedeckt, so haftet der Mieter dem Vermieter gegenüber für den gesamten nicht durch die Versicherungssum- me gedeckten Schaden.
  11. Für Schäden, die dem Mieter aus dem Gebrauch der Anlage entstehen, haftet Egoshooting GmbH nicht
  12. Der Mieter verpflichtet sich zur Rückgabe der Anlage am Ort, wo er sie übernommen hat. Der Mieter ist nicht berechtigt, den Standort der Anlage während der vereinbarten Mietdauer ohne Zustimmung des vor Ort tätigen Mitarbeiters der Egoshooting GmbH zu verschieben.
  13. Der Mieter sorgt dafür, dass sich der vor Ort tätige Mitarbeiter der Egoshooting GmbH während der gesamten Mietdauer auf Kosten des Mieters angemessen verpflegen kann.
  14. Die Rechte an den Bildern bleiben bei der Egoshooting GmbH. Egoshooting GmbH ist namentlich berechtigt, die Bilder als Beispiele für die eigene Werbung zu verwenden und zu publizieren. Der Mieter ist verantwortlich dafür, dass Dritte darüber informiert sind und hält Egoshooting GmbH schad- los, falls Dritte Rechte an von ihnen während der vereinbarten Mietdauer gemachten Bildern beanspruchen. Dem Mieter wird ein zeitlich und örtlich uneingeschränktes Nutzungsrecht an den Bildern zugesprochen, sofern die Verwendung Rechte Dritter (Recht am eigenen Bild, Rechte an Kunstwerken oder Gebäuden im Hintergrund) nicht verletzt.
  15. Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft.
  16. Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand in der Stadt Zürich.
Egoshooting GmbH
Alte Landstrasse 170
CH-8700 Küsnacht